Keine Rechts- oder Energieberatung. Orientierung auf Grundlage der Landesbauordnungen, des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 GEG) und eines vereinfachten Glaser-Verfahrens nach DIN 4108-3. Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Denkmal- und Naturschutz werden nicht geprüft. Wärmebrücken durch Sicken, Eckpfosten und Ständer sind nicht eingerechnet.