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CONTAINERBASIS GmbH

Adresse:

Ballindamm 39
20095 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 22 89 79 30

E-Mail: info@containerbasis.de

Geschäftsführer: Andreas Atrott

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Registereintrag: Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg

Registernummer: HRB 151647

USt-ID Nr.DE 318616448 – EORI Nr: DE 423739753112916 –

Im Folgenden: CONTAINERBASIS

für die Nutzung von containerbasis.de und Bestellungen

I. Nutzungsbedingungen für die Website Containerbasis.de

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sind in deutscher Sprache verfasst (Vertragssprache). Auf Wunsch können sie telefonisch unter o.g. Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

2. Das Angebot von CONTAINERBASIS richtet sich an private Letztverbraucher sowie  an Unternehmer/innen.  Unternehmer/in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucherin oder Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft – meist der Abschluss eines Vertrages – zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

3. Vertragsschluss/Zustandekommen des Vertrages

Die auf www.containerbasis.de dargestellten Angebote sind Beispiele. Bei Interesse an einem in einem Beispiel gezeigten Produkt bitten wir um Kontaktaufnahme, wie vom System vorgegeben. Das bedeutet, dass Sie durch Anklicken eines „Beispiel“- Angebotes, das unverbindlich und freibleibend veröffentlicht wird, eine unverbindliche Anfrage nach einem tagesaktuellen Angebot zu dem jeweiligen Produkt an uns richten.

Im nächsten Schritt erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einer Darstellung des von uns konkret angebotenen Produktes nebst Preisangabe und aller Nebenkosten. Hierbei handelt es sich um eine Aufforderung an Sie, eine verbindliche Bestellung an uns zu richten. Sagt Ihnen unser Angebot zu, können Sie die Bestellung an uns abgeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir durch eine Auftragsbestätigung die von Ihnen übermittelte Bestellung annehmen. Die Kommunikation erfolgt per Email.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Er ist aber nicht für Sie einsehbar. Wir bitten Sie insoweit, die Daten selbst zu speichern bzw. Dokumente aufzubewahren. Die Rechnung geht Ihnen gesondert zu. Wir bitten Sie, alle  Informationen gut aufzubewahren, die Rechnung für zehn Jahre (Verbraucher: zwei Jahre).

4. Preise

Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie von uns per Email angeboten werden.

Die angegebenen Preise auf unseren Internetseiten sind unverbindlich. Sie enthalten aus rechtlichen Gründen die MwSt.

Die Lieferkosten entnehmen Sie dem individuell für Sie erstellten Angebot.

Bitte beachten Sie, dass beim Versand ins Ausland u.U. zusätzliche Zollkosten anfallen können.

5. Datenschutzbestimmungen

Es gelten die Bestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung. Sie sind, wenn Sie Anfragen an uns richten und Bestellungen abgeben, mit der Kommunikation per Email und der Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Das Weitere ergeben die Datenschutzbestimmungen, die Sie hier einsehen können: zur Datenschutzerklärung

II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CONTAINERBASIS GmbH, im Nachfolgenden CONTAINERBASIS genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des  Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn CONTAINERBASIS sie mindestens per E-Mail bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von CONTAINERBASIS sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für CONTAINERBASIS nur verbindlich, soweit CONTAINERBASIS sie schriftlich bestätigt hat oder Ihnen durch Lieferungen nachkommt.

2. Die Verkaufsangestellten von CONTAINERBASIS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Umfang der Lieferungen, Vorkasse

1. Für den Umfang der Lieferungen ist die Auftragsbestätigung von CONTAINERBASIS maßgebend.

Solange sich der Käufer mit der Begleichung einer Verbindlichkeit, auch aus früheren  Geschäftsabschlüssen, in Rückstand befindet, ist CONTAINERBASIS zur Leistungsverweigerung berechtigt. Der Käufer ist insoweit vorleistungspflichtig.

2. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden  können, bedürfen der Schriftform.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von  Ereignissen, die CONTAINERBASIS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche

Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von CONTAINERBASIS oder deren Unterlieferanten eintreten, hat CONTAINERBASIS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen CONTAINERBASIS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder  hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurück zu  treten. Sonstige Ansprüche, insbesondere solche aus Schadensersatz, bestehen nicht.

4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach  angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom  Vertrage zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit und wird CONTAINERBASIS von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Auf die genannten Umstände kann sich CONTAINERBASIS nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

5. Soweit die Bezahlung des Kaufpreises sich verzögert, verlängern sich ggf. vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht wie folgt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware -bei mehreren Einzellieferungen innerhalb einer Bestellung die letzte Ware- in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [CONTAINERBASIS GmbH, Ballindamm 39, 20095 Hamburg, Telefon: +49 (0) 40 22 89 79 30, E-Mail: info@containerbasis.de ] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten dafür entsprechen in etwa den Kosten der Hinsendung. Möchten Sie vorab die Rücksendekosten zu einem Artikel erfahren, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: info@containerbasis.de. Der Verbraucher erhält nach Widerruf die tatsächlichen Kosten der Abholung und Rücksendung kurzfristig mitgeteilt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

-Ende der Widerrufsbelehrung-

Hinweis zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts:

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind!

§ 5 Preis und Gefahrenübergang

1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, verstehen sich die Preise ab CONTAINERBASIS-Lager (hierzu gehören auch von CONTAINERBASIS benutzte Fremdlager) inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten und ggf. Verpackung. Die Versandkosten werden im Angebot ausgewiesen und sind abhängig von dem Lieferumfang und den weiteren Faktoren wie Entfernung, ggf. besondere Transportarten, Kran etc.

2. Gefahrübergang bei Unternehmen als Käufern: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende  Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager in vorbezeichnetem  Sinne der CONTAINERBASIS verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Soweit der Käufer Verbraucher ist, gilt die vorbezeichnete Regelung nur, wenn der Käufer die Transportperson bestimmt hat. Anderenfalls geht die Gefahr erst bei Übergabe an ihn oder seine Vertreter auf den Käufer über.

§ 6 Zahlung; Zahlungsmethoden

1. Die CONTAINERBASIS-Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar rein netto Kasse.

2. Gerät der Käufer in Verzug, so ist CONTAINERBASIS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern  9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der  Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch CONTAINERBASIS bleibt vorbehalten.

3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist CONTAINERBASIS unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten  oder Vorauszahlungen zu verlangen. Ebenso ist CONTAINERBASIS sodann berechtigt, sämtliche  Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die  Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur  Zurückbehaltung ist der Käufer wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Gewährleistungs- oder etwaige Widerrufsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

2. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Anmerkung: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).

Für Unternehmen gilt zusätzlich das Nachfolgende:

3. Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

4. Verhält sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für den Verkäufer verwahren.

6. Stellt der Käufer einen Antrag auf Insolvenz hat er den Verkäufer darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

7. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 10 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung

Die gesetzliche Frist für die Mängelhaftung beträgt zwei Jahre. Diese wird hiermit vertraglich eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wie folgt:

1.  Neuwaren

a) Ist der Käufer Unternehmer und erwirbt er den Kaufgegenstand für das Unternehmen, ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel auf ein Jahr begrenzt.

b) Ist der Käufer Verbraucher, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

c) Soweit sich der Mangel erst innerhalb von 4 Monaten vor Ablauf der Frist zeigt, beginnt eine 4- Monats- Frist, bis zu deren Ablauf die Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

2. Gebrauchtwaren

a.) Ist der Käufer Unternehmer und erwirbt er den Kaufgegenstand für das Unternehmen, ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen.

b.) Ist der Käufer Verbraucher, wird die Mängelhaftung für Sach- und Rechtsmängel  auf ein Jahr reduziert. Soweit sich der Mangel allerdings erst innerhalb von 4 Monaten vor Ablauf der Frist zeigt, beginnt eine 4- Monats- Frist, bis zu deren Ablauf die Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

3. Einschränkungen

Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Arglist des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen  beruhen oder wegen der Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit geltend gemacht werden.

§ 9 Haftung

1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CONTAINERBASIS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von CONTAINERBASIS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

3. Die Haftungsbeschränkungsausschlüsse in Absätzen 1. und 2. gelten nicht für  Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei  einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem  Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit.

4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch  für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Obliegenheiten des Käufers

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Ware unverzollt verkauft. Der Käufer versichert und gewährleistet, dass er über die Ware nur derart verfügt, dass Zoll, EUSt und/oder sonstige Abgaben nicht anfallen. Er hält CONTAINERBASIS von allen diesbezüglichen Abgaben der Zoll- und sonstigen Behörden frei.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen CONTAINERBASIS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des  UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Soweit der Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Hamburg, den
26.03.2024