Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elbtainer Trading GmbH für die Nutzung des Portals www.containerbasis.de

§1 Geltungsbereich /Gegenstand / Regelungsgegenstand / Änderungen der AGB

(1)          Die Elbtainer Programming UG, Kielende 3d, 22885 Barsbüttel (im folgenden „Containerbasis“ genannt) ist Betreiberin der Online-Plattform, die über das Internet unter der Domain www.containerbasis.de aufrufbar ist. , Über die Plattform ist nach entsprechender Registrierung der Abschluss von Kauf-, Miet- und Verträgen über Transportdienstleistungen  zwischen den Nutzern möglich. (im Folgenden „Service“ genannt). Containerbasis bietet selbst keine Gegen-stände zum Kauf, zur Vermietung oder die Erbringung von Transportdienstleistungen an und wird nicht Vertragspartei der abzuschließenden Verträge. Diese kommen ausschließlich zwischen einzelnen Nutzern zustande.

(2)          Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis  zwischen Containerbasis und Verbrauchern gem. § 13 BGB bzw. Unternehmen / gewerblichen Kunden gem. § 14 BGB (nachfolgend zusammen als  „Nutzer“ bezeichnet) über die Nutzung der Plattform und sind Bestandteil jedes Vertrages über die Nutzung der Plattform durch die jeweiligen Nutzer.

(3)          Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4)          Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Nutzern, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, finden keine Anwendung. Solche Bedingungen gelten nur, soweit Containerbasis ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(5)          Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer zumindest in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.

(1)(6)     Es gelten ergänzend die Regelungen der Datenschutzerklärung .

§2 Registrierung / Zustandekommen des Nutzungsvertrages

(1)          Die Nutzung des Service ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen nicht gestattet.

(2)          Der Nutzungsvertrag zwischen Containerbasis und Nutzern als Kauf- oder Mietinteressent (im Folgenden als „Interessent“ bezeichnet) kommt dadurch zustande, dass der Interessent das von Containerbasis vorgehaltene  Kontaktformular mit den aufgeführten personenbezogenen Daten ausfüllt und nach Bestätigung der AGB durch Anklicken der Schaltfläche „Anfrage anfordern“ einen rechtsverbindlichen Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Containerbasis abgibt. Mit Eingang einer Follow-Up-Mail von Containerbasis an die vom Interessenten angegebene E-Mail-Adresse mit dem Inhalt, dass die Anfrage an einen bei Containerbasis registrierten Anbieter von Containern versendet wurde, ist der Nutzungsvertrag geschlossen. Die Follow-Up-Mail geht bei dem Interessenten nach ca. 5 Minuten ein. Sowohl die Registrierung als Interessent als auch die Nutzung des Service von Containerbasis Anfragen für Container an Anbieter weiterzuleiten ist für den Interessenten unentgeltlich. Containerbasis behält sich vor, den Antrag des Interessenten auf Abschluss Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2)

(3)          Der Nutzungsvertrag zwischen Containerbasis und dem Anbieter von Containern kommt dadurch zustande, dass auf eine Kontaktanfrage des Anbieters auf der Plattform seine Containerangebote einzustellen der Anbieter von Containerbasis ein unverbindliches  Angebot unter ergänzender Geltung ihrer AGB zugesandt bekommt. Sofern hierauf der Anbieter per E-Mail oder durch eine andere Erklärung eine verbindliche Bestellung abgibt und dadurch die AGB von Containerbasis akzeptiert, erfolgt der Vertragsschluss mit Eingang der entsprechenden Bestätigungserklärung von Containerbasis bei dem Anbieter.

(4)          Das Einstellen von Containern  ist für den Anbieter als Nutzer unentgeltlich.

(5)          Der Nutzer als Interessent ist verpflichtet, die in den Kontaktformularen abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe von Daten besteht auch für den Anbieter. Betriebt der Anbieter eine Personen- oder Kapitalgesellschaft ist stets die vertretungsberechtigte Person und ein Ansprechpartner anzugeben.

§3 Inhalt und Umfang des Service

(1)          Der Service versteht sich als Übersichts- und Buchungsplattform für die auf ihr eingestellten Container und Vermittlung von Transportdienstleistungen . Die auf ihr dargestellten Container oder Dienstleistungen stellen jedoch kein verbindliches Vertragsangebot von Containerbasis oder dem Anbieter dar. Containerbasis ermöglicht den Nutzern über von ihr betriebene Plattform als Interessent elektronische Kauf- oder Mietanfragen an Anbieter von Containern zu versenden,  für Anbieter nach ihrer Registrierung Container auf der Plattform zum Kauf oder zur Miete anzubieten einschließlich deren Transporte  oder die Vermittlung von Transportdienstleistungen.  Die entsprechenden Vertragsschlüsse über den Kauf, Miete oder Durchführung von Transportdienstleistungen erfolgen stets durch die Vermittlung von Containerbasis zwischen dem Interessenten und dem Anbieter.

(2)          Mit Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen Containerbasis und dem Anbieter als Nutzer hat der Anbieter auch die Möglichkeit sich oder sein Unternehmen in einem ihm von Containerbasis auf der Plattform zugewiesenen Bereich mit einem eigenen Eintrag zu präsentieren.

(3)          Containerbasis behält sich das Recht vor, den Service jederzeit ein- oder umzustellen oder sonstig zu ändern.

§4 Rechte und Pflichten des Anbieters

(1)          Der Anbieter hat den Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zu dem Service und seinem Unternehmenseintrag nicht weiterzugeben, keine Kenntnisnahme zu dulden oder zu ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht Containerbasis unmittelbar anzuzeigen.

(2)          Der Nutzer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten für die Verwendung auf der Plattform von Containerbasis zu sein, wie insbesondere das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte über das Internet.

(3)          Es ist jedem Nutzer als Anbieter untersagt Anzeigen oder sonstige Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen.

(4)          Weiter garantiert der Nutzer, den Service von Containerbasis nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung i. S. d. AGB liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer

(5)          Der gewerblich handelnde Anbieter ist verpflichtet bei Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen  über Container, die er auf der Plattform anbietet, die Vorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr und gegenüber Verbrauchern die Fernabsatzvorschriften einzuhalten. Auch hat der gewerbliche Anbieter  zu seinem Angebot ein Impressum über das bei der Angebotsaufgabe vorgesehene Pflichtfeld zu erstellen und dieses unmittelbar erreichbar und dauerhaft vorzuhalten.

(6)          Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, jede Änderung der angegeben Adressdaten durch eine Aktualisierung der Nutzerdaten anzuzeigen.

(7)          Kontaktdaten von Interessenten, von denen der Anbieter Kenntnis erlangt, dürfen ausschließlich von den jeweiligen Vertragspartnern zum Zwecke der Abwicklung geschlossener Verträge verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und den Interessenten unverlangte E-Mail oder Telefaxe oder Briefpostwerbung zu übersenden  oder unverlangt telefonisch mit ihnen in Kontakt zu treten, es sei denn es liegen gesetzliche Erlaubnistatbestände vor.

§5 Nutzungsrechte an Inhalten des Anbieters

               Containerbasis erhält für die vom Nutzer eingestellten Inhalten ein einfaches, unentgeltliches, dauerhaftes, weltweites Nutzungsrecht. Dieses umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte und Bearbeitungen der Inhalte einzeln oder als Teil einer Datenbank zu jedem nichtkommerziellen und kommerziellen und nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Zweck zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen.

§6 Verantwortung für Inhalte / Rechte von Containerbasis

(1)          Der Nutzer als Anbieter ist verpflichtet, Anzeigen (Angebote) in die passende Kategorie einzustellen und mit Worten und Bildern vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu beschreiben. Für den Inhalt, insbesondere für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Anbieter alleine verantwortlich.

(2)          Containerbasis macht sich die eingestellten Angebote nicht zu eigen. Sie hat aber das Recht von dem Anbieter eingestellte Texte, Bilder etc. nachzubearbeiten oder abzulehnen. Auch behält sie sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen vor dem Freischalten auf ihre Gesetzeskonformität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen und die Abrufbarkeit auf der Plattform insbesondere aus Sicherheitsgründen zu verzögern oder zu sperren.

(3)          Containerbasis behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Verletzung der Pflichten in § 4 diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht die Angebote oder den Unternehmenseintrag  – mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens des Anbieters – zu sperren und/oder gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Ein begründeter Verdacht für eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Containerbasis hiervon in Kenntnis setzen. Soweit der Anbieter den Verdacht ausräumt, wird die Sperrung aufgehoben.

(4)          Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anbieter eingestellten Inhalte geltend, ist Containerbasis berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn erhebliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bzw. Gesetzeskonformität bestehen. Containerbasis wird den Anbieter in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit bzw. Gesetzeskonformität der Inhalte darzulegen. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach, ist Containerbasis unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(5)          Sollten die vom Anbieter gespeicherten Inhalte zu Rechtsverstößen oder der Verletzung von Rechten Dritter führen, so stellt der Anbieter Containerbasis von sämtlichen hieraus resultieren-den Ansprüchen, Gebühren, Bußgeldern und sonstigen angemessenen Kosten auf erstes Anfordern frei und trägt sämtliche daraus resultierenden Aufwendungen von Containerbasis. Hiervon werden auch die angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung von Containerbasis erfasst. Dies setzt jedoch voraus, dass Containerbasis den Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung vollumfänglich unter Überlassung sämtlicher mit der Inanspruchnahme im Zusammenhang stehender Informationen und Dokumenten über die Inanspruchnahme informiert und dem Anbieter die alleinige Kontrolle hinsichtlich der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme überträgt.

§7 Laufzeit, Kündigung

(1)          Containerbasis und der Anbieter als Nutzer können die Nutzungsvereinbarung jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 1 Monate ordentlich kündigen. Der Interessent kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigungsfrist für Containerbasis beträgt 30 Tage. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(2)          Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail).

§8 Verfügbarkeit / Unterbrechung bzw. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1)          Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des vertragsgegenständlichen Angebots sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2)          Die Verfügbarkeit des Service im Rahmen dieses Vertrags beträgt für die Nutzungszeiten Mo. bis Fr.  jeweils 08:00 bis 17:00  Uhr (außer am 24. und 31.12. und an bundeseinheitlichen Feiertagen), jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Von dem Zeitfenster in Satz 1 darf Containerbasis nur bei zeitlich dringenden technischen Handlungsbedarf abweichen, der sich aus der Sicht eines vernünftig denkenden, besonnenen Dritten als solcher darstellt.

§9 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1)          Der Anbieter ist verpflichtet für die Nutzung des Service die vereinbarte Umsatzprovision aus dem erzielten Nettobetrag an Containerbasis zu bezahlen. Berechnungsgrundlage für die Umsatzprovision sind die jeweils im Vormonat erzielten Nettoeinnahmen ohne Rabatte oder sonstigen Abzüge. Der jeweilige Betrag ist binnen 14  Tagen nach Rechnungszugang zu bezahlen.

(2)          Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. der zum Rechnungserstellungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3)          Befindet sich der Anbieter mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug, es sei denn er hat dies nicht zu vertreten, ist Containerbasis berechtigt nach angemessener Fristsetzung von mindestens 14 Tagen und sofern die Sperre angekündigt wurde, den Zugang zur Nutzung des Service und den eingeräumten Bereichs für den Unternehmenseintrag so lange zu sperren, wie keine Zahlung erfolgt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen beim Verzug.

§10 Gewährleistung

(1)          Der Anbieter als Nutzer hat Mängel des zur Verfügung gestellten Service unverzüglich unter detaillierter Schilderung der Auswirkungen des jeweiligen Mangels an Containerbasis zu melden (Mängelrüge). Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Vertragsleistung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung der Vertragsleistung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.

(2)          Bei berechtigten Mängelrügen wird Containerbasis die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mängelrüge nach eigener Wahl der Nacherfüllung beheben. Bei Mängeln, welche die Nutzung des Service nur unwesentlich beeinträchtigen, kann Containerbasis vorübergehend eine Umgehungslösung zur Verfügung stellen.

(3)          Soweit Containerbasis die Behebung des Mangels auch im zweiten Versuch nach erneut angemessener Frist nicht gelingt, kann der Anbieter das vereinbarte Entgelt anteilig für die Zeiten, in der Service stand, mindern. Das Recht zur Minderung ist der Höhe nach auf das auf den mangelhaften Leistungsbestandteil entfallende Entgelt beschränkt. Bei wesentlichen Mängeln ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt.

(4)          Ansprüche des Anbieters wegen Mängeln des Service bestehen nicht, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Leistungsgegenstand vom Anbieter eigenmächtig verändert worden ist oder nicht in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung benutzt wurde.

(5)          Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, in dem Containerbasis dem Anbieter eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an Service verschafft. Containerbasis kann hierbei den Service gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Vertragsleistung austauschen, es sei denn dies ist für den Anbieter nicht hinnehmbar. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Anbieter geltend machen, hat dieser Containerbasis unverzüglich in Textform zu unterrichten. Containerbasis wird nach eigener Wahl und in Absprache mit dem Anbieter die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Anbieter darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Containerbasis  wehrt die Ansprüche gegen den Anbieter auf eigene Kosten ab und stellt den Anbieter von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden auf erstes Anfordern frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Anbieters beruhen.

§11 Haftung

(1)          Containerbasis haftet für Schäden der Nutzer als Anbieter und Interessent nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind oder sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

(2)          Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Nutzer als Anbieter vorbehaltlich der Beschränkungen in Abs. 1  im Übrigen nur, soweit Containerbasis eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist die Haftung von Containerbasis jeweils maximal auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

(3)          Für Mängel zeitlich befristet zur Nutzung bereitgestellter Vertragsleistungen, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß  § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB ausgeschlossen.

(4)          Im Übrigen ist die Haftung von Containerbasis gegenüber den Nutzern ausgeschlossen.

(5)          Soweit nach dem Vorstehenden die Haftung von Containerbasis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von Containerbasis und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

(3)

§12 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte / Abtretung

(1)          Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Containerbasis anerkannt wurden.

(2)          Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3)          Ansprüche aus mit Containerbasis abgeschlossenen Verträgen kann der Nutzer nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Containerbasis abtreten.

§13 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

(1)          Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus den AGB und auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge  ergebenden Ansprüche Hamburg.

(2)          Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts Anwendung.

§14 Schlußbestimmungen

(1)          Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages und der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für diese Formvorschrift. Nicht diese Formvorschrift wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.

(2)          Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine wirksame oder teilwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unter wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

Hamburg, 29.09.2016