Direkt zum Inhalt wechseln

SOLAS: Verschiffung nur noch mit verifiziertem Bruttogewicht

Die UN-Konvention für Schiffssicherheit SOLAS hat ihre Richtlinien für den Transport von Seecontainern geändert. Seit dem 1. Juli 2016 dürfen nur noch Frachtcontainer mit verifiziertem Bruttocontainergewicht (VGM) verschifft werden. Die Verantwortung für die korrekte Ermittlung des Gewichts liegt beim Verlader (Versender). Die genaue Umsetzung der neuen Richtlinien wirft jedoch noch Fragen auf.

Die SOLAS International Convention for the Safety of Life at Sea, eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit, hat ihre Richtlinien zum Seecontainertransport verändert. Seit dem 1. Juli 2016 muss das Bruttogewicht jedes Frachtcontainers– je nach Fahrtgebiet – 24 bis 48 Stunden vor der Verladung auf ein Seeschiff an das jeweilige Hafenterminal gemeldet werden. Die Verantwortung für die Ermittlung des verifizierten Bruttocontainergewichts (Verified Gross Mass = VGM) liegt beim Verlader, d.h. Versender des Containers. Neben Gesamtgewicht, Buchungs- und Containernummer muss dabei auch die für die korrekte Bruttogewichtsangabe verantwortlich zeichnende Person vermerkt und dem Hafenterminal übermittelt werden.

Keine Verladung ohne VGM – für mehr Schiffssicherheit

Liegt der zuständigen Behörde das verifizierte Bruttocontainergewicht nicht oder nicht rechtzeitig vor, darf der Container nicht auf Reisen gehen. Ziel der neuen SOLAS-Erweiterung, die in allen Mitgliedstaaten der International Maritime Organisation gelten soll, ist, Ladungsverluste bei Seecontainern zu verhindern und die Schiffssicherheit in Hinblick auf die Stabilität zu verbessern.

Rechnen oder wiegen? Methoden zur VGM-Ermittlung

Zur Ermittlung des Bruttocontainergewichts können derzeit unterschiedliche Methoden eingesetzt werden. Eine Möglichkeit ist die Berechnung des Gewichts durch eigens dafür entwickelte Software-Programme, wie sie beispielsweise auf die Transportbranche spezialisierte der IT-Dienstleister Dakosy Datenkommunikations AG anbietet. Diese Programme ermitteln das Gewicht durch Addition des Containerleergewicht (Tara) und des Ladungsgewichts inklusiv Verpackungs- und Sicherungsmaterial. Für Schüttgut wie losen Schrott, Getreide etc. ist diese Methode jedoch ungeeignet.

Alternativ kann der beladene Container gewogen werden. Dies muss auf einer kalibrierten und zertifizierten Waage erfolgen. Neben stationären Brückenwaagen auf Werksgeländen, Terminals des kombinierten Verkehrs oder direkt in Seehäfen hat der Logistikdienstleister GDH-Transport und Containerlogistik GmbH in Hamburg eine mobile Verwiege- und Transportlösung für Seecontainer entwickelt. Dabei können  mit Hilfe einer in einen straßenzugelassenen Hammar-Seitenlader integrierten, zertifizierten Waage Container direkt beim Versender gewogen werden. Dieses Angebot ist insbesondere auf Unternehmen ausgerichtet, die weitab von Seehäfen ansässig sind und denen keine eigene Brückenwaage zur Verfügung steht.

Umsetzung in nationales Recht: ZDS fordert klare Vorgaben

Zuständig für die Umsetzung der neuen SOLAS-Richtlinien in Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr- und digitale Infrastruktur (BMVI), das bereits eine möglichst unbürokratische Umsetzung angekündigt hat, die sich an den Verfahrensweisen anderer EU-Staaten orientieren soll. So soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen im Vergleich zu den anderen europäischen Häfen der Nordrange in den Niederlanden und Belgien gewahrt werden. Vor diesem Hintergrund hat auch der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) zeitnah klare Vorgaben für die Ermittlung des VGM gefordert, um Rechts- und Planungssicherheit für Versender, Spediteure und Reedereien zu bieten.

Großer Informationsbedarf

Wie viele offene Fragen es im Markt noch zum Thema SOLAS und VGM gibt, zeigen die zahlreichen Informationsangebote von Marktteilnehmern an ihre Kunden. Einen ersten Überblick bieten hier beispielsweise die FAQ von DB Schenker, oder der EUROGATE Gruppe, die unter anderem Containerterminals in Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven betreibt. Tiefergehende Informationen sind beispielsweise in der sehr ausführlichen Informationsbroschüren der Containerreederei Hapag-Lloyd und  des Logistikkonzerns Kühne & Nagel zu finden – auf Wunsch auch mit animiertem Einstieg ins Thema.

Über den Autor

Andreas Atrott

Über 12 Jahre Erfahrung in der Container Branche. Neben dem Containerhandel mit 3000+ Kunden verwandelt er mit seinem Team aus Containern spannende Umbauprojekte. Herr Atrott ist Gründer & Geschäftsführer der Containerbasis GmbH mit Sitz in Hamburg.

Hinterlassen Sie einen Kommentar