Containerhaus bauen: Die 9 größten Fehler und wie Sie sie vermeiden

In Zeiten knapper Ressourcen gewinnen Nachhaltigkeit und Recycling in allen Lebensbereichen an Bedeutung. Konsequenterweise begeistert viele Menschen die Idee, gebrauchte Schiffscontainer in Wohnräume, Büros oder Eventlocations zu verwandeln.

Doch wie bei jedem Bauprojekt können auch beim Container-Umbau einige Dinge schiefgehen. Einfach ins kalte Wasser zu springen ist hier die schlechteste Wahl. Angehende Container-Bauherren sollten sich stattdessen vorab gründlich über die möglichen Risiken und Fehlerquellen informieren.

Die folgenden neun Fehler sehen wir in der Praxis am häufigsten. Die ersten drei betreffen nicht den Container, sondern das Grundstück und das Verfahren. Dort scheitern die meisten Projekte, lange bevor der erste Container geliefert wird.

Zuerst den Container kaufen, dann das Grundstück prüfen

Die meisten Interessenten beginnen mit der Frage, welcher Container sich für ein Wohnhaus eignet. Das ist die falsche Reihenfolge. Ob ein Containerhaus gebaut werden darf, entscheidet das Grundstück, und diese Prüfung gehört vor jede Kaufentscheidung.

Der erste Punkt ist die Lage im Innen- oder Außenbereich. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist Wohnbebauung nur für wenige privilegierte Vorhaben zulässig, etwa land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Ein Containerhaus auf einer Wiese außerhalb der Ortslage wird in aller Regel nicht genehmigt, unabhängig von Größe und Ausführung. Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, legt dieser fest, was gebaut werden darf: Art und Maß der Nutzung, Grundflächenzahl, Dachform, teilweise auch Fassadenmaterial und Farbe. Ein Stahlcontainer mit Sichtwellen passt in viele Bebauungspläne nicht.

Der zweite Punkt ist die Erschließung. Ein Wohngebäude braucht eine gesicherte Erschließung mit befahrbarer Zufahrt, Trinkwasser, Abwasser und Strom. Fehlt der Kanalanschluss, muss eine Kleinkläranlage genehmigt werden, was nicht überall möglich ist. Der Anschluss- und Benutzungszwang der Gemeinde gilt auch für Containerhäuser. Ein Projekt, das auf Off-Grid setzt, um die Erschließung zu umgehen, funktioniert baurechtlich nicht.

Der dritte Punkt ist der Brandschutz auf dem Grundstück. Die Feuerwehr braucht eine Zufahrt mit ausreichender Breite und Tragfähigkeit, und die Löschwasserversorgung muss gesichert sein. In Ortslagen übernimmt das meist das öffentliche Hydrantennetz, im Außenbereich oder am Ortsrand fehlt es oft. Dann muss der Bauherr die Löschwassermenge selbst nachweisen, etwa über einen Löschwasserbehälter.

Wer diese drei Punkte vor dem Kauf mit dem Bauamt klärt, weiß, ob das Projekt überhaupt umsetzbar ist. Eine Bauvoranfrage kostet je nach Bundesland und Umfang einige hundert Euro und liefert eine verbindliche Antwort.

Lagercontainer und Wohncontainer baurechtlich gleichsetzen

Ein Container als Lager ist in vielen Bundesländern bis zu einem bestimmten Rauminhalt verfahrensfrei. Daraus schließen viele, dass ein Container zum Wohnen ähnlich einfach zu genehmigen sei. Das ist der teuerste Denkfehler beim Containerhausbau.

Sobald ein Container einen Aufenthaltsraum enthält, gelten die vollen Anforderungen der Landesbauordnung an Wohngebäude. Die lichte Raumhöhe muss in den meisten Bundesländern mindestens 2,40 m betragen, in einigen 2,30 m. Ein Standardcontainer hat innen 2,39 m. Nach Dämmung von Boden und Decke bleiben rund 2,20 m. Für ein Wohnhaus kommen deshalb praktisch nur High-Cube-Container mit 2,69 m Innenhöhe infrage. Aufenthaltsräume brauchen außerdem ausreichend große Fenster, in der Regel mindestens ein Achtel der Grundfläche als Fensterfläche, und einen zweiten Rettungsweg, meist über ein Fenster mit einer Mindestöffnung von 0,90 m × 1,20 m. Hinzu kommen der Wärmeschutz nach Gebäudeenergiegesetz, der Feuchteschutz der Stahlhülle und ein Standsicherheitsnachweis für jeden Ausschnitt in der tragenden Wellblechwand.

Das Meldegesetz hilft an dieser Stelle nicht weiter. Ein Wohnsitz lässt sich im Einwohnermeldeamt auch für einen Container anmelden, denn die Meldebehörde prüft nicht die Baugenehmigung. Die Anmeldung macht die Nutzung aber nicht legal. Baurecht und Melderecht sind zwei getrennte Verfahren, und die Bauaufsicht kann eine ungenehmigte Wohnnutzung untersagen, auch wenn der Bewohner dort seit Jahren gemeldet ist.

Wer die Vorschriften für Aufenthaltsräume von Anfang an einplant, baut ein genehmigungsfähiges Haus. Wer sie nach dem Lagercontainer-Prinzip ignoriert, bekommt im besten Fall eine Nutzungsuntersagung, im schlechtesten eine Rückbauverfügung.

Den Bauantrag unterschätzen

Viele stellen sich den Bauantrag als Formular mit ein paar Zeichnungen vor. Tatsächlich ist er ein vollständiges Verfahren mit klar geregelten Beteiligten und Unterlagen.

Einreichen darf den Bauantrag nur ein Bauvorlageberechtigter. Das sind in der Regel Architekten und Bauingenieure, die in der jeweiligen Kammer eingetragen sind. Für kleinere Gebäude lassen einige Bundesländer auch Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes zu. Der Bauherr selbst ist nicht bauvorlageberechtigt.

Zu den Bauvorlagen gehören der amtliche Lageplan, die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, die Baubeschreibung, der Standsicherheitsnachweis, der Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz, das Brandschutzkonzept und der Entwässerungsantrag. Bei Containern kommt der Standsicherheitsnachweis besonders ins Gewicht. Ein Seecontainer ist kein geregeltes Bauprodukt mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung. Der Tragwerksplaner muss die Statik des einzelnen Containers mit allen geplanten Öffnungen, Verstärkungen und Verbindungen nachweisen, und dafür braucht er die Herstellerdaten des Containers. Bei gebrauchten Containern unbekannter Herkunft ist das aufwendig und teuer. Wer die Statik im Budget nicht eingeplant hat, erlebt hier die erste große Überraschung.

Die Bearbeitungszeit liegt je nach Bauamt zwischen zwei und sechs Monaten. Wer den Container vorher kauft und liefern lässt, zahlt in dieser Zeit für Lagerung oder stellt ihn ungenehmigt auf dem Grundstück ab.

Einen gebrauchten Container kaufen, ohne seinen Zustand zu überprüfen

Container sind auf hoher See und im Hafen großen physikalischen Belastungen ausgesetzt – sei es durch rauen Seegang, extreme Witterung oder Unfälle beim Rangieren. Da am Containerhaus-Standort kaum dieselben widrigen Bedingungen herrschen, kommen durchaus auch gebrauchte Container als Baustoff infrage. Weil ihr Zustand von Stück zu Stück sehr unterschiedlich ausfällt, ist eine persönliche Begutachtung unerlässlich.

Bezeichnungen wie „A-Qualität“, „Premium“ oder „8 von 10″ sind im Containerhandel nicht genormt. Jeder Händler verwendet sie nach eigenem Ermessen. Verlässlich sind nur die Begriffe aus dem Transportwesen: „Cargo Worthy“ bezeichnet einen Container ohne strukturelle Mängel, der noch für den Seetransport zugelassen ist, „Wind and Watertight“ einen dichten Container, der nur noch für die stationäre Lagerung geeignet ist. „One Trip“ beschreibt keinen Zustand, sondern die Reisehistorie: eine einzige Fahrt vom Werk zum Zielhafen. Eine Übersicht der Begriffe finden Sie in unserem Beitrag zu Zuständen und Standards.

Bei der Besichtigung eines gebrauchten Containers sollten Interessenten vor allem auf Roststellen achten. Risse und Löcher entdeckt man schnell, wenn man sich bei Tageslicht in den geschlossenen Container begibt.

Zu kleine Container wählen

ISO-Container sind in der Regel 2,43m breit und entweder 20 Fuß (etwa 6 Meter) oder 40 Fuß (etwa 12 Meter) lang. Wenn man bedenkt, dass beim Ausbau der Innenwände bis zu 6 Zentimeter durch die Isolationsschicht verloren gehen, stehen dem Bewohner eines 20-Fuß-Hauses schlussendlich weniger als 14 m² zur Verfügung. In diesen Dimensionen gleicht bereits das Koordinieren mehrerer langer Möbelstücke wie Bett und Esstisch einem Puzzlespiel. Einen Vorteil in puncto Stauraum verschafft sich, wer den Container in der sogenannten High Cube Variante wählt. Diese Exemplare sind statt gängigen 2,59m ganze 2,90m hoch und verleihen dem kleinen Haus ein großzügigeres Raumgefühl.

Überflüssige Löcher in den Container schneiden

Schiffscontainer sind robust konstruiert – immerhin werden sie auf Deck bis zu 9-fach übereinandergestapelt. Allerdings ist dies nur unfallfrei möglich, wenn die ursprüngliche Statik intakt der Stahlbox intakt bleibt. Wer plant, große Fensterfronten in seinen Container zu schneiden oder mehrere Boxen durch Stapeln und das Herausnehmen von Wänden zu verbinden, sollte die Konstruktion gegebenenfalls durch zusätzliche Stahlträger unterstützen. Eine weitere Möglichkeit für spezielle räumliche Bedürfnisse bieten Container, die an mehreren Seiten zu öffnen sind, wie Side Door Container oder Full Access Container. Diese Konstruktionen verfügen bereits über zusätzliche Verstärkungen.

Sich nicht mit der Isolation des Containers befassen

ISO-Container sind nicht dazu gebaut, eine konstante Innentemperatur zu halten. Im Gegenteil: Die Stahlhülle begünstigt ein Aufheizen des Innenraumes im Sommer und eiskalte Temperaturen im Winter. Um sich in einem Containerhaus wohlzufühlen, braucht es deshalb eine gute Isolations- und Belüftungstechnik.

In Deutschland gilt für Containerhäuser als Neubau das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 die Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Es begrenzt die Wärmeverluste über Wände, Dach, Boden und Fenster und verlangt einen Wärmeschutznachweis im Bauantrag. Wie die Dämmung am Stahlcontainer ohne Tauwasserschäden funktioniert, erklärt unser Beitrag Container richtig dämmen.

Keinen Puffer ins Budget einplanen

Sonderangebote bei Gebrauchtcontainern bieten auf den zweiten Blick manchmal keinerlei Vorteile – schließlich muss jedes Schnäppchen auch zum endgültigen Bauplatz gebracht werden. Beim Transport auf der Straße berechnen die Anbieter etwa 1,50 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die folgende Leerfahrt des LKW zum nächsten Beladeort muss der Containerkäufer zusätzlich bezahlen.

Wer selbst ein begabter Handwerker ist, kann seinen Container für etwa 10.000€ in ein spartanisches Häuschen umbauen. Mit bis zu 1300€ Baukosten pro Quadratmeter ist das Containerdomizil genau so teuer wie ein Haus gleicher Größe. Ausreichende finanzielle Toleranzen sollten trotzdem eingeplant werden – egal, ob man selbst Hand anlegt oder es einem Profi überlässt. Schließlich stellt jedes Bauprojekt individuelle Ansprüche und verursacht unkalkulierbare Probleme, z.B. Baustopps bei Wetterumschwüngen und verzögerten Materiallieferungen.

Keine erfahrenen Partner mit ins Boot holen

Von der Bezugsquelle des Containers bis hin zum Ausbau – gut beraten ist, wer sich auf erfahrene Anbieter verlässt. Sowohl das Beurteilen von gebrauchten Seecontainern als auch deren Handhabung braucht Fachwissen, das Firmen fehlt, die nur mit „regulären“ Baumaterialien arbeiten. Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Projekts!

Häufige Fragen zum Containerhausbau

Darf man in Deutschland in einem Container wohnen?

Ja, wenn der Container als Wohngebäude genehmigt ist. Dafür gelten die vollen Anforderungen der Landesbauordnung an Aufenthaltsräume: Raumhöhe, Fensterflächen, zweiter Rettungsweg, Wärmeschutz nach GEG und ein Standsicherheitsnachweis. Ein als Lager aufgestellter Container darf nicht bewohnt werden.

Kann ich einen Container als Hauptwohnsitz anmelden?

Die Meldebehörde nimmt die Anmeldung in der Regel an, weil sie die Baugenehmigung nicht prüft. Die Anmeldung ersetzt aber keine Genehmigung. Ohne Baugenehmigung für die Wohnnutzung kann die Bauaufsicht die Nutzung untersagen.

Wer darf den Bauantrag für ein Containerhaus stellen?

Nur Bauvorlageberechtigte, also in der Kammer eingetragene Architekten oder Bauingenieure, in einigen Bundesländern für kleinere Gebäude auch Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes. Der Bauherr selbst darf den Antrag nicht einreichen.

Ist ein Containerhaus im Außenbereich möglich?

In der Regel nicht. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist Wohnbebauung nur für privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe zulässig. Ein Containerhaus auf einem Grundstück außerhalb der Ortslage wird fast immer abgelehnt.

Welche Containerhöhe brauche ich für ein Wohnhaus?

Praktisch nur High Cube. Die meisten Landesbauordnungen verlangen für Aufenthaltsräume eine lichte Höhe von 2,40 m. Ein Standardcontainer hat innen 2,39 m, nach Dämmung von Boden und Decke bleiben rund 2,20 m. Ein High Cube hat innen 2,69 m.

Über den Autor

Andreas Atrott
Andreas Atrott
Über 15 Jahre Erfahrung in der Containerbranche. Neben dem Containerhandel mit 3000+ Kunden verwandelt er mit seinem Team Container in Umbauprojekte wie die Doppelbox. Herr Atrott ist Gründer & Geschäftsführer der CONTAINERBASIS GmbH mit Sitz in Hamburg und betreibt die YouTube-Kanäle CONTAINERBASIS MIT ANDI und Andy knows Containers. Weitere Infos zu Herrn Atrott findest du hier.
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