Baugenehmigung bzw. Aufstellgenehmigung beantragen: So gehen Sie vor
Klären Sie vor dem Containerkauf, was in Ihrer Region planungsrechtlich erlaubt und ortsüblich ist, welche Verfahren und Genehmigungen vorgeschrieben sind. Neben einer ersten Prüfung der Landesbauordnung und von gegebenenfalls vorhandenen Bebauungsplänen kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Bauaufsicht Klarheit schaffen.
Wichtig: Bauordnungsbehörden geben keine Auskünfte zu anderen Rechtsbereichen wie Natur- und Wasserrecht. Sollte sich ein Sachbearbeiter irren, wird keine Bauordnung
- Wenn erforderlich, Anschluss an die lokale Infrastruktur mit dem zuständigen Erschließungs- beziehungsweise Versorgungsunternehmen klären: Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation, gegebenenfalls Verkehrsanschluss
- Antrag stellen:
Den Antrag für die Aufstellung eines Containers kann nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, auch Objektplaner oder Planfertiger genannt, stellen. Dazu zählen nicht nur Architekten und Bauingenieure, sondern auch Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes. Je nach Größe der geplanten Anlage muss der Entwurfsverfasser über eine große oder eine kleine Bauvorlageberechtigung verfügen. Erstere gilt für alle Bauwerke, die zweite in der Regel für ein- bis zweigeschossige Wohngebäude und eingeschossige gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebsgebäude 200 m² Bruttogeschossfläche. Auch hier gibt es jedoch Unterschiede zwischen Ländern.
Für den Antrag benötigen Sie unter anderem in dreifacher Ausfertigung (für Bauaufsichtsbehörde, Bauherr und Gemeinde)
- das ausgefüllte Antragsformular selbst
- eine oder mehrere Bauzeichnungen, in der Regel im Maßstab 1:100, bei kleineren baulichen Anlagen auch im Maßstab 1:50
- einen katasteramtlichen Lageplan, in der Regel eine Auszug aus dem Liegenschaftsregister im Maßstab 1:1000
- eine Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
- Berechnungen unter anderem der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grund- und gegebenenfalls Geschossflächenanzahl (GRZ/GFZ)
- technische Nachweise zur Standsicherheit (Statik), zum Wärmeschutz und gegebenenfalls zum Schallschutz
Praxistipp: Oft genügt die Vorlage des Standsicherheitsnachweises des Herstellers, gerade wenn es sich um eingeschossige Anlagen oder Einzelcontainer handelt. Bei bedarfsgerecht geplanten, neuen Raumcontaineranlagen gleich welcher Nutzungsart liefert der Hersteller die für den Bauantrag notwendigen Angaben.
- eine Betriebsbeschreibung, falls es sich um eine gewerbliche Bauvorhaben handelt, beispielsweise die Errichtung eines Büros oder einer Lagerhalle aus Containermodulen
- wenn erforderlich, einen Entwässerungsplan mit der zeichnerischen Darstellung der Abwasserbeseitigung für Regen- und Schmutzwasser und/oder technische Angaben und Nachweise zu Beheizung, Lüftung und Brandschutz
- Genehmigung erteilt? Dann können Sie Ihren Container liefern und gegebenenfalls montieren und anschließen lassen.