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  1. Eckbeschlag
    Jede der acht Ecken eines Containers ist mit einem Eckbeschlag bestückt. Im Zusammenspiel mit den Eckpfosten und dem restlichen Rahmen sorgen sie für die nötige Stabilität. Deswegen sind die Eckbeschläge ausgesprochen solide gefertigt.
  2. Prüfziffer
    Die Prüfziffer befindet sich rechts neben der Registrierungsnummer. Sie ist meist eingerahmt, damit deutlich ersichtlich ist, dass es eine für sich sprechende Ziffer ist. Sie dient als Kontrolle, wenn es um den Eigentümerschlüssel, den Produktgruppenschlüssel und die Registrierungsnummer geht. Nur in einer bestimmten Kombination bestätigt ein automatisiertes Datenverarbeitungssystem die Richtigkeit, dass der Container genau der zu „verarbeitende“ ist.
  3. Größen- und Bauartschlüssel
    Der Größen- und Bauartschlüssel definiert sich dahingehend, dass die erste Ziffer die Länge des Containers angibt (1 = 10 Zoll, 2 = 20 Zoll, 3 = 30 Zoll, 4 = 40 Zoll) und die zweite Ziffer die Höhe bedeutet. An dritter Stelle wird deutlich, um welche Art Container es sich handelt – also beispielsweise Plattform, High Cube oder Open Top. An letzter Stelle finden sich Besonderheiten, etwa komplett faltbare Wände.
  4. Dachlängsträger
    Der Dachlängsträger verbindet als oberer Seitenlängsträger die beiden kurzen Wände im oberen Bereich.
  5. Seitenwand
    Die Seitenwand eines Containers ist aus gesicktem Stahlblech gefertigt, da sich durch die Wellen eine höhere Stabilität erreichen lässt.
  6. Bodenlängsträger
    Der Bodenlängsträger hat im unteren Bereich die gleiche Aufgabe wie der Dachlängsträger im oberen Bereich. Beide Trägerformen gehören zur Rahmenkonstruktion.
  7. Gabelstaplertaschen
    Leere Container können mit einem Gabelstapler bewegt werden, aus diesem Grund befinden sich zwei Öffnungen für den Stapler am Container. Ist der Container beladen, darf er nur dann mit einem Gabelstapler angehoben werden, wenn eine spezielle Kennzeichnung dies erlaubt.
  8. Scharnier
    Die Scharniere eines Containers haben in etwa die gleichen Aufgaben einer „normalen“ Türe. Sie ermöglichen ein Öffnen und Schließen der Türen.
  9. Türverriegelung
    Die Türverriegelung ist mit Löchern versehen, an die ein Schloss angebracht werden kann. Die Türverriegelung selbst ist so gebaut, dass sie sich nicht von alleine öffnen kann, ein Hebelmechanismus verhindert dies.
  10. Türnocke und Nockenhalterung
    Die Türnocke dient in Verbindung mit der Nockenhalterung dazu, die Türverschlussstange zu arretieren, damit die Türen auch dann zu bleiben, wenn die Wellen auf See stärker sind.
  11. Bodenquerträger
    Der Bodenquerträger gehört zum Rahmen eines Containers und verbindet die beiden Längsseiten miteinander.
  12. Türflügel
    Je nachdem, um welche Bauart es sich handelt, ist ein Container mit zwei oder vier Türflügeln ausgestattet. Durch die Scharniere können die Türflügel komplett umgeschlagen werden, sodass ein Container direkt an einem Firmentor bündig beladen werden kann.
  13. CSC Plakette
    Auf der CSC Plakette werden alle relevanten Angaben über einen Container vermerkt. So steht dort das Herkunftsland, das Datum der Herstellung, das Datum der letzten oder nächsten Prüfung, das Bruttogewicht, das Stapelgewicht, der Belastungswert und eventuelle Besonderheiten. Container dürfen nur mit einer gültigen CSC Plakette für den Frachtverkehr in Betrieb genommen werden. Es ist die „TÜV-Plakette der Seecontainer“.
  14. Türstange
    Die Türstange lässt sich über die Nocke bewegen. Mit einer Drehung der Stange kann die Türe geöffnet oder geschlossen werden.
  15. Gummidichtung
    Die Gummidichtung sorgt dafür, dass die Fracht im Inneren gegen äußere Einflüsse geschützt wird.
  16. Dachrinne und Dachquerträger
    Der Dachquerträger verbindet die beiden Längsseitenwände miteinander und gehört somit zur Rahmenkonstruktion. Die Dachrinne leitet Regen, Schnee oder Meerwasser ab.
  17. Betriebliche Kennzeichen
    Die betrieblichen Kennzeichen basieren auf der Norm DIN EN 6346 und geben weitere Hinweise über den Container. So finden sich nochmals Gewichtsangaben, diese müssen die gleichen Einheiten aufweisen, die bereits auf der CSC Plakette stehen. Weiter finden sich etwa verschiedene Hinweise, inwieweit der Container stapelbar ist. Oder ein Blitzzeichen warnt vor Gefahren, wenn der Container mit einer Leiter ausgestattet ist.
  18. Eigentümer und Produktgruppenschlüssel
    Man mag es kaum glauben, aber jeder Container kann in kürzester Zeit seinem Eigentümer zugeordnet werden. Das liegt am Eigentümerschlüssel und dieser ist einmalig auf jedem Container. Zudem wird jeder Container an einer zentralen Stelle (Internationales Büro für Container – Paris) registriert, wobei diese Registrierungen über nationale Vertretungen im jeweiligen Land erledigt werden können. Der Produktgruppenschlüssel sagt aus, ob beispielsweise bestimmte Ausrüstungsgegenstände am Container befestigt werden können oder ob er für Fahrgestelle geeignet ist.

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